Die Brandenburger Landesregierung hat am 21.03.2024 über ein Kinder- und Jugendgesetzt debattiert, welches Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, körperlicher und psychischer Misshandlung und sexualisierter Gewalt schützen soll. So muss das Jugendamt nach dem Entwurf bei Vorliegen eines konkreten Verdachts für das Verwirklichen einer Straftat gegen ein Kind oder eine jugendliche Person sofort prüfen, ob die Strafverfolgungsbehörden informiert werden müssen. Ein Landesbeauftragter für Opferschutz sei allerdings im bisherigen Entwurf noch nicht vorgesehen.